Sind Sie bereit, Ihren beruflichen Erfolg zu steigern? Lassen Sie sich zur geprüften Fachkraft ausbilden und nutzen Sie Fördermöglichkeiten.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende aus der Eingliederungshilfe sowie der beruflichen Rehabilitation, die personenzentrierte Maßnahmen in den Bereichen berufliche Rehabilitation, Bildung und Beschäftigung sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung anbieten.
Zulassungsvoraussetzungen
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Heilberuf
- oder länderrechtlich geregelter Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen & 2 Jahre Berufserfahrung
- oder Tätigkeit im Berufsfeld der Arbeits- und Berufsförderung & 6 Jahre Berufserfahrung
- oder abgeschlossenes relevantes Hochschulstudium & 2 Jahre Berufspraxis
Dauer und Unterrichtszeiten
- 18 Monate, berufsbegleitend vom 31.03.2025 bis 06.02.2026
- 18 Kurswochen (40 Unterrichtseinheiten pro Woche = 720 Stunden)
- 4-wöchiger Rhythmus, 5 Unterrichtstage
- Montag bis Freitag, 08:30 Uhr - 15:45 Uhr (8 Unterrichtseinheiten pro Tag)
- Teilnahme am regulären Unterricht ist verpflichtend.
Lernbereiche
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und Gestalten
Prüfung und Abschluss
Bestehen der Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“. Mit dem Abschluss erlangt man die Ausbildereignung gemäß § 30 des Berufsbildungsgesetzes.
Die Qualifizierung wird durchgeführt von unserem Kooperationspartner Ikarus Rhein-Neckar GmbH.
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